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Merkblatt Coronavirus_Informationen Kult
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Coronavirus – Informationen für die Bereiche Kultur und Sport


Stand 19.03.2020

 

Mit der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)» hat der Bundesrat am 16. März 2020 weitreichende Entscheide getroffen, die unter anderem auch die Bereiche Kultur und Sport stark betreffen. So ist es mindestens bis am 19. April 2020 verboten, öffentliche und private Veranstaltungen – einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereins- aktivitäten – durchzuführen.
Auch alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren und Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks bleiben geschlossen.
Aktuelle und weitere Informationen unter www.bag.admin.ch
Dieses Merkblatt enthält erste Informationen zu den Massnahmen des Kantons Solothurn in den Bereichen Kultur und Sport. Die Situation ändert sich laufend, weshalb aktuelle Informationen auf der Webseite des Kantons Solothurn publiziert werden.


Kulturförderung mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds


Müssen Veranstaltungen abgesagt werden, für die ein Beitrag aus dem Lotteriefonds zugesichert worden ist, kann eine Auszahlung des Beitrags beantragt werden, sofern die Schlussabrechnung keinen Einnahmenüberschuss ausweist. Voraussetzung ist das Einreichen einer Schlussab- rechnung, in der die bereits angefallenen Ausgaben ausgewiesen werden. Das Amt für Kultur und Sport und die Abteilung Lotterie- und Sportfonds entscheiden über die Höhe der  Auszahlung, die maximal dem zugesicherten Beitrag entsprechen kann.
Müssen infolge der Coronavirus-Pandemie Projekte verschoben werden und ursprünglich vereinbarte Termine können nicht eingehalten werden, bleiben die zugesicherten Beiträge den Begünstigten erhalten. Wir bitten Sie, in solchen Fällen das Amt für Kultur und Sport zu informieren.


Amt für Kultur und Sport: www.so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/amt- fuer-kultur-und-sport/

 

Lotteriefonds: www.so.ch/verwaltung/departement-des- innern/departementssekretariat/fonds/lotterie-und-sportfonds/lotteriefonds/


Beiträge an kulturelle Institutionen aus dem Globalbudget «Kultur und Sport»

 

Für nicht erbrachte Leistungen (bspw. Absage von Veranstaltungen und Ausstellungen infolge der Coronavirus-Pandemie) sind keine Beitragskürzungen vorgesehen.


Bestimmungen für Veranstaltungen


Die aktuellen Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen im Kanton Solothurn sind auf der Webseite des kantonalen Gesundheitsamtes publiziert. Detaillierte Informationen:
www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/kantonsaerztlicher- dienst/infektionskrankheiten/neues-coronavirus/


Informationen u.a. zu Kurzarbeitsentschädigungen


Die Unterstützungen für die Wirtschaft wie bspw. Kurzarbeit stehen auch für Kulturveranstalter und Kulturinstitutionen offen, sofern sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des kantonalen Amtes für Wirts chaft und Arbeit publiziert. Weitere Informationen:
www.so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/


Einnahmeausfälle von freischaffenden und selbständig erwerbenden Kulturschaffenden


Der Anteil freischaffender und selbständig erwerbender Kulturschaffender und Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die weder von Kurzarbeit erfasst werden können, noch durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch. Die Bundesver- waltung arbeitet daran, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Kulturakteuren zu schaffen, die von der Situation stark betroffen sind. Erwartet werden erste Informationen am 20. März 2020.
Der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden Swissculture und weitere kulturelle Dachverbände stellen laufend Informationen zur Verfügung:


Swissculture: www.suisseculture.ch
Verein Musikschaffende Schweiz: www.sonart.swiss/

Verein der Theaterschaffenden Schweiz: www.tpunkt.ch/
Berufsverband der bildenden Künstlerinnen und Künstlern: www.visarte.ch/de/

Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz: www.a-d-s.ch/

Beiträge an Sportveranstaltungen


Von den vom Bundesrat verordneten Massnahmen sind neben kulturellen Veranstaltungen auch Sportveranstaltungen betroffen. Bei bereits zugesicherten Beiträgen an Sportveranstaltungen, welche aufgrund der verordneten Massnahmen abgesagt werden müssen, kann der zugesicherte Beitrag auch ohne Durchführung der Sportveranstaltung zur Auszahlung beantragt werden.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist das Einreichen einer Schlussabrechnung, in welcher bereits angefallene Ausgaben dargelegt werden. Die Abteilung Lotterie- und Sportfonds entscheidet – nach Rücksprache mit der Sportfachstelle – aufgrund der Schlussabrechnung über die Höhe der Auszahlung, die maximal dem zugesicherten Beitrag entsprechen kann.


Sportfachstelle: www.so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/amt-fuer-kultur- und-sport/sportfachstelle/

 

Sportfonds: www.so.ch/verwaltung/departement-des- innern/departementssekretariat/fonds/lotterie-und-sportfonds/sportfonds/